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Dieb steigt durch offenes Fenster in Markstraße – was die Polizei rät

In der Düdelsheimer Markstraße stieg am frühen Montagmorgen in der Zeit von 4:15 Uhr bis 6:00 Uhr ein Dieb durch ein offenstehendes Fenster im Hochparterre in eine Wohnung eines Mehrfamilienhauses ein. Dazu durchtrennte er zunächst ein am Fenster angebrachtes Fliegengitter. In der Wohnung durchsuchte der Eindringling mehrere Räume und nahm unter anderem eine Handtasche samt Portemonnaie mit Bargeld sowie ein Tablet mit. Zeugen, denen eine verdächtige Person aufgefallen ist, werden gebeten sich an die Friedberger Kriminalpolizei unter 06031 6010 zu wenden. Die Polizei erklärt nun, was beim nächtlichen Lüften zu bedenken ist.

Hausbesitzer wie Wohnungsnehmer sollten darauf zu achten, welche Fenster in der Nacht zum Lüften geöffnet werden. Bei offenstehenden Fenstern oder gar Terrassentüren im Erdgeschoss oder Hochparterre ist es für Diebe ein Leichtes einzusteigen. Aber auch in oberen Stockwerken empfiehlt es sich, genau zu überlegen, welche Fenster nachts offenbleiben, rät die Polizei. Vordächer, Rankgitter, Carports, Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Regenfallrohre oder Treppengeländer können ebenso als Steighilfe dienen wie eine im Garten liegende Leiter, Mülltonnen oder der an der Hauswand aufgeschichtete Stapel Brennholz. „Öffnen Sie, wenn Sie nachts lüften wollen, die Fenster, an die man von außen nicht herankommt“, heißt es in der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mittelhessen. „Ein Fliegengitter, Jalousien oder auch ein Rollladen können ein Eindringen durch ein geöffnetes Fenster zwar erschweren, sind aber kein Schutz vor Einbrechern. Bedenken Sie zudem: Auch ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster,“ wie die Beamten abschließend mitteilen.