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Nach Teilschließung des Mathilden-Hospitals: Wetteraukreis aktualisiert Rettungsdienst-Bereichsplan

Der Kreisausschuss des Wetteraukreises hat in seiner jüngsten Sitzung die Fortschreibung des sogenannten Rettungsdienst-Bereichsplans beschlossen. Damit reagiert der Kreis als Träger des Rettungsdienstes wie angekündigt auf die Teilschließung des Mathilden-Hospitals in Büdingen.  Ab dem 1. Oktober werden die für die Notfallrettung vorgesehenen Kapazitäten im östlichen Wetteraukreis aufgestockt, um die teils längeren Fahrtstrecken zu umliegenden Kliniken zu kompensieren, informiert der Kreis in einer Pressemitteilung.

Bereits Ende April – also unmittelbar nach Bekanntwerden der Schließungspläne durch die Betreibergruppe Bergman Clinics – hatte der Wetteraukreis einen externen Gutachter damit beauftragt, Vorschläge zur Anpassung der rettungsdienstlichen Strukturen zu erarbeiten. Die Ergebnisse wurden mit dem Bereichsbeirat Rettungsdienst, also den beteiligten Hilfsorganisationen und den Krankenkassen als Kostenträger, beraten, um so schnell wie möglich alle formal notwendigen Beschlüsse für eine Fortschreibung des Rettungsdienstbereichsplans fassen zu können.

Der aktualisierte Bereichsplan berücksichtigt nun die Tatsache, dass am Mathilden-Hospital keine Notaufnahme und Intensivstation sowie keine stationären Abteilungen Innere Medizin und Chirurgie mehr zur Verfügung stehen. Durch den Wegfall dieser Bereiche muss der Rettungsdienst seit dem 1. Juli auf umliegende Kliniken ausweichen. Das bedeutet längere Fahrtwege und somit längere Abwesenheitszeiten der sogenannten Rettungsmittel, also der Fahrzeuge sowie des Personals.

Für die Ermittlung des Bedarfs an Rettungsmitteln wurden die realen Einsatzzahlen der durch die Teilschließung des Krankenhauses Büdingen primär betroffenen Rettungswachen-Standorte Altenstadt, Büdingen, Gedern, Kefenrod, Nidda und Ortenberg in einem komplexen mathematischen Verfahren analysiert und mit Zeitaufschlägen für längere Transportwege in weiter entfernte Kliniken simuliert. Aus der sogenannten risiko- und frequenzabhängigen Bemessung ergibt sich nun die Notwendigkeit, die Vorhaltung an Rettungsmitteln für Notfälle zu erhöhen. Konkret wird neben Ausweitungen von Schichten und Schichtzeiten der Notfallvorhaltung in Altenstadt und Büdingen zukünftig in Ortenberg tagsüber ein zusätzlicher Rettungswagen in Dienst gestellt.

Für zusätzliche Kapazitäten im Notfallbereich sorgt seit Juli auch die Umwandlung von zwei bisher nur für Krankentransporte vorgesehenen Fahrzeugen in höherwertige Notfall-Krankentransportwagen mit erweiterter Ausstattung. Neben einem bereits bestehenden Fahrzeug in Büdingen stehen solche Rettungsmittel nun auch in Altenstadt und Bad Nauheim bereit und können neben Krankentransporten auch für minderdringliche Notfalleinsätze genutzt werden.

„Schnelle Umsetzung war eine Herkulesaufgabe“

Landrat Jan Weckler erklärt: „Die Durchführung des Rettungsdienstes ist eine komplexe Aufgabe, nicht zuletzt aufgrund des bundesweiten Fachkräftemangels. Insofern war es eine Herkulesaufgabe, so schnell auf die geänderten Umstände zu reagieren. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die hervorragende Zusammenarbeit und insbesondere bei den Hilfsorganisationen dafür, dass wir das gesetzlich vorgegebene Verfahren mit extrem kurzer Vorlaufzeit zum Abschluss bringen konnten.“ 

Da für Personalaufbau immer eine gewisse Vorlaufzeit notwendig ist, ist die Aufstockung der Rettungsmittel erst zum 1. Oktober 2024 möglich. „Der Wetteraukreis ist in Sachen Rettungswesen gut aufgestellt und verfügt über belastbare rettungsdienstliche Strukturen, dank derer wir die kommenden Wochen überbrücken werden, zumal die letzte Erhöhung unserer rettungsdienstlichen Vorhaltung erst zum Jahreswechsel erfolgt war“, so Landrat Jan Weckler. Erfahrungsgemäß ist zudem insbesondere in den Sommerferien mit einem vergleichsweise niedrigeren Einsatzgeschehen zu rechnen.

„Die Notfallversorgung im Wetteraukreis ist weiterhin gewährleistet. Dennoch werden wir die weitere Entwicklung intensiv beobachten und evaluieren. Dafür ist bereits ein weiteres Gutachten für das kommende Jahr vorgesehen“, so der Landrat.

Hintergrund

Die Strukturen des Rettungsdienstes im Wetteraukreis sind nach den im Rettungsdienstplan des Landes Hessen vorgesehenen Kriterien geplant und durch turnusmäßige Fortschreibung des Bereichsplanes stetig optimiert worden. Als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes hat der Wetteraukreis eine bedarfsgerechte Rettungsmittelvorhaltung vorzusehen. Die letzte Bedarfsbemessung wurde im Frühjahr 2023 durchgeführt und mündete in der Fortschreibung des Rettungsmittel-Vorhalteplans zum 1. Januar 2024. Eine solche Bedarfsbemessung ist nach den Vorgaben des Landes mindestens alle fünf Jahre erforderlich.

Foto: Wetteraukreis