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Ortsbeirat veröffentlicht digitalisierte Düdelsheimer Chroniken

Nicht mehr nur als Buch verfügbar: Die Düdelsheimer Chroniken.

Der Düdelsheimer Ortsbeirat hat kurz vor Weihnachten die beiden Düdelsheimer Chroniken von 792-1992 und die Fortsetzung von 1992-2017 komplett digitalisiert und unter duedelsheim.de/historie publiziert. Die Veröffentlichung der wertvollen historischen Inhalte sollen die Identifikation mit dem Ort fördern und den ausgeprägten Bürgersinn in Düdelsheim weiter stärken.

Die CDU-Fraktion hatte in der April-Sitzung des Ortsbeirats die Digitalisierung beantragt. Zur Begründung hieß es, man wolle „die umfassende Chronik und die darin enthaltenen Aufarbeitungen inklusive der zentralen zeitgeschichtlichen Abbildungen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen, darunter etwa Neubürgern oder jungen Menschen“. Dies gebe „unseren Mitbürgern die Möglichkeit, sich tiefgehender mit der Geschichte Düdelsheims auseinanderzusetzen, sich stärker mit ihrem Heimatort zu identifizieren und somit einen größeren Bürgersinn zu entwickeln.“ Anschließend wurden die Genehmigungen zur Veröffentlichung bei den Herausgebern eingeholt, dem Magistrat der Stadt Büdingen und dem Arbeitskreis 1225 Jahre Düdelsheim.

1992 wurde in Düdelsheim die erstmalige urkundliche Erwähnung im Jahr 792 mit einem großen Jubiläumsfest gefeiert. Anlässlich des damaligen Jubiläums wurde eine ausführliche Dorfchronik erarbeitet. Maßgeblichen Anteil hieran hat der Düdelsheimer Werner Wagner, der nahezu die komplette Geschichte des größten Büdinger Stadtteils vom Frühmittelalter bis zur Neuzeit zusammengetragen und für die Nachwelt schriftlich dokumentiert hat. Im Jahr 2017 galt es zum Festakt 1225 Jahre Düdelsheim erneut Rückschau zu halten – mit der Fortsetzung der Chronik von 1992.

Die beiden Publikationen stehen als PDF-Dokumente zur Verfügung, wobei die Chronik 792-2017 kapitelweise abrufbar ist. Durch die OCR-Funktion können die Dateien nach Schlagworten durchsucht werden. Die Nutzung der Dokumente ist für den privaten Gebrauch bestimmt. Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des jeweiligen Herausgebers.